Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussreha
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) wird im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nach einer Operation oder einer konservativen Therapie durchgeführt. Sie dauert in der Regel ca. 3 Wochen und wird vom zuständigen Sozialdienst des Krankenhauses bei der Krankenkasse des Patienten beantragt. Die Bückeberg-Klinik ist ein anerkannter Spezialist für dieses Patientenklientel.
Sollte eine Verlängerung aus medizinischen Gründen erforderlich sein, so wird diese bei der Krankenkasse beantragt. Geht der Anschlussheilbehandlung eine Operation voraus, muss sie spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden.
Die tägliche Zuzahlung beträgt 10,- € pro Tag sowohl im Krankenhaus als auch in der Rehabilitationsklinik. Der Höchstbetrag für beide Aufenthalte zusammen beträgt pro Jahr 280,- €.
Eine Anschlussheilbehandlung kann stationär oder ambulant durchgeführt werden.
Rehabilitationsmaßnahme
Eine Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme dient der Wiederherstellung der körperlichen Funktionen und Leistungsfähigkeit. Sie wird vom Hausarzt oder Facharzt bei der zuständigen Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger für den Patienten beantragt.
Auch hier beträgt die Zuzahlung 10,- € pro Tag, jedoch ist diese für die komplette Dauer der Maßnahme zu zahlen. Die Höchstgrenze beträgt hier pro Jahr 420,- €.
Die Rehabilitationsmaßnahme dauert ebenfalls in der Regel 3 Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen wird bei der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger beantragt.
Auch die Rehabilitationsmaßnahme kann stationär oder ambulant durchgeführt werden.
Ganztägig ambulante Reha
Neben der stationären Rehabilitation besteht auch die Zulassung für die ganztägig ambulante Rehabilitation (früher teilstationäre Reha genannt). Im Unterschied zur stationären Reha schläft der Patient zu Hause. Von montags bis freitags kommt er morgens in die Klinik und nimmt wie die stationären Patienten an den gesamten Behandlungen (ärztlich, pflegerisch und therapeutisch) teil. Am Nachmittag verlässt er die Einrichtung und auch das Wochenende verlebt er zu Hause.
Geeignet ist diese Rehabilitationsform für Patienten, die in unmittelbarer Nähe (bis zu 25 km) zur Klinik wohnen, damit die Fahrzeiten nicht zu lang werden. Außerdem sollten einige weitere Voraussetzungen in folgenden Bereichen erfüllt sein:
Patienten, die eine ambulante Maßnahme durchführen, haben keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Sie bekommen einen Spind in der Klinik zugeteilt und dürfen natürlich alle Räumlichkeiten der Klinik nutzen (Ruheraum, Umkleiden, Duschen, Bibliothek etc.).
Generell entscheidet nicht der Patient, sondern der Kostenträger, ob eine stationäre oder eine ambulante Maßnahme in Frage kommt. Natürlich müssen Patienten, die eine ambulante Maßnahme durchführen, bereits schon zu Beginn der Maßnahme sehr mobil sein und Zuhause selbstständig zurecht kommen.
Offene Badekur
Die „Offene Badekur“ - auch bekannt als „ambulante Vorsorgekur, „freie oder ambulante Badekur“ - ist als Vorsorge- und Rehabilitationskur die „klassische“ Badekur. In jedem Fall ist sie aber auch eine optimale Kombination aus Urlaub und Gesundheit.
Auch in der Bückeberg-Klinik ist die ambulante Vorsorgekur eine beliebte Maßnahme-Form. Hier können Sie sich die Zeit nehmen, um sich um Ihre eigene Gesundheit zu kümmern. Entspannen, Gesunden und wieder zu Kräften kommen. Und das praktische daran ist: Sie können bei uns in der Klinik wohnen und der Badearzt befindet sich im Nachbargebäude.
Nähere Informationen zur Durchführung in unserem Haus erhalten Sie durch die Mitarbeiterinnen der Patientenverwaltung (Telefon 0800 4 555 666).
Ambulant mit Rezept
Die Gütegemeinschaft Ernährungs-Kompetenz e.V. bescheinigt der Klinik Speisenvielfalt und kompetente diätetische Beratung