Gemäß § 6 der Verordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten (MPBetreibV) steht Ihnen in der Bückeberg-Klinik ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit zur Verfügung. Er nimmt folgende Aufgaben wahr:
Vergleiche dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetreibV in der geänderten Fassung vom 19.02.2025.
Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit über folgende
E-Mail-Adresse:
Die Gütegemeinschaft Ernährungs-Kompetenz e.V. bescheinigt der Klinik Speisenvielfalt und kompetente diätetische Beratung